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Christian von Canal aus Dresden – Partyguru angeklagt wegen Vergehens nach § 52 Waffengesetz (Aktenzeichen: 205 Ds 421 Js 39142/19)

Der ehemalige Clubbesitzer wie zum Beispiel vom Arteum, Christian Rüdiger von Canal aus Dresden, wurde am 29.11.2019 wegen Vergehens nach § 52 Waffengesetz angeklagt, dieses besagt das derjenige mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird, der eine im Gesetz genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Am 02.07.2021 kam es zur öffentlichen Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Dresden. Hier waren ebenfalls weitere Vertreter der Presse anwesend.

Bei der damals sichergestellten Waffe handelte es sich um eine 8-schüssige halbautomatische Kurzwaffe von Mauser Modell 1914, mit einem Kaliber von 7,65mm Browning. Sichergestellt wurden außerdem ein Schalldämpfer und vier Patronen.

Nach einer internen Besprechung zur Beweisaufnahme wurde das Verfahren unter der Vorrausetzung zur Zahlung von 2.000 € und des Verzichts zur Herausgabe der sichergestellten Gegenstände vorerst eingestellt. Der Richter erläuterte weiter, dass nach Zahlung der 2.000 € das Verfahren endgültig eingestellt wird. Die Zahlung soll wie vom Richter vorgeschlagen in vier Raten á 500 € beglichen werden.

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