newspaper-dresden.de Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Drittanbietersperre: Schutz vor ungewollten Abos soll besser werden

In vielen Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Und das, obwohl eigentlich ein Vertrag erst dann wirksam wird, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet: Dieser muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z. B. „Kaufen“) beschriftet sein.

Es sind auch Fälle bekannt, bei denen Nutzer von gängigen Internetseiten ohne etwas anzutippen auf unbekannte Seiten umgeleitet wurden. Das Ergebnis waren ungewollte Abos mit bis zu 9,99 Euro pro Woche. Davor schützt eine sogenannte Drittanbietersperre, die jeder Mobilfunkanbieter auf Verlangen des Kunden einrichten muss.

Gerade die Zahlungspflicht wird in der Werbung oft verschleiert: Viele wissen am Monatsende gar nicht, woher der Posten auf der Mobilfunkrechnung überhaupt stammt. Denn die eigentlichen Abo-Betreiber („Drittanbieter“) sind meist gar nicht zu erkennen – auf der Rechnung findet man in vielen Fällen den Namen einer Abrechnungsfirma, die für den Abo-Betreiber die Abrechnung vornimmt. Die Rechnung selbst schließlich ist die ganz normale Telefonrechnung des eigenen Mobilfunkunternehmens, das somit ein weiteres Glied in der Abrechnungskette bildet:

Grafik Abrechnungskreislauf

Wie funktioniert die Abofalle technisch?

Der Handynutzer öffnet eine Internetseite. Dabei läuft im Hintergrund der Identifikationsprozess der Mobilfunknummer ab und die Zahlungsinformation wird direkt an den Mobilfunkanbieter gesendet. Das funktioniert nur, wenn das Gerät über Mobilfunk mit dem Internet verbunden ist. Das gilt auch für Prepaid-Tarife. Mit einer Drittanbietersperre kann die Mobilfunknummer nicht zur Abrechnung kostenpflichtiger Dienste identifiziert werden. Auch wer nur im WLAN ohne SIM-Karte surft, ist vor diesem Verfahren sicher.

Viele Mobilfunkanbieter haben schon vor einiger Zeit freiwillig ein Redirect-Verfahren eingeführt. Das bedeutet: ein Klick auf einen Banner oder Button allein reicht noch nicht aus, um ein Abo abzuschließen. Es wird zusätzlich eine gesonderte Seite des Netzbetreibers geöffnet, die auf die Kosten hinweist. Erst wenn die Bestellung dort noch einmal bestätigt wird, ist der Vertrag geschlossen.

Die Bundesnetzagentur, Regulierungsbehörde für Telekommunikation, hat so ein Verfahren seit 1. Februar 2020 zur Pflicht gemacht. Anbieter, die keine umfassenden Redirects einrichten wollen oder einzelne Abrechnungen ohne Redirect ermöglichen, müssen sich zu bestimmten Schutzmaßnahmen (Mobilfunkgarantie) verpflichten. Dazu gehören unter anderem eine Art „Geld-Zurück-Garantie“ im Missbrauchsfall und Informationspflichten. Wenn Abos abgeschlossen werden sollen, ist ein Redirect aber für alle Mobilfunker verpflichtend, auch wenn sie eine Mobilfunkgarantie geben. Ausnahmen gelten, wenn Sie sich zuvor in einen geschlossenen Bereich (z.B. Nutzerkonto) einloggen, der von einem so genannten „Trusted Partner Login“ geschützt ist. Welche Anbieter die Garantie unterzeichnet haben, können Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur prüfen.

Hat Ihr Mobilfunkanbieter keine Mobilfunkgarantie abgegeben und setzt er auch das Redirect-Verfahren nicht ordnungsgemäß um oder hält er die Garantie nicht ein, könnten Sie Schadenersatz von ihm verlangen. Lassen Sie sich dazu am besten fachkundig beraten, zum Beispiel bei Ihrer nächstgelegenen Verbraucherzentrale. Unseriöse Drittanbieter können Sie auch der Bundesnetzagentur melden.

Drittanbietersperre einrichten lassen

Damit es gar nicht erst zu ungewollten Abbuchungen kommt, können Sie beim Mobilfunkunternehmen nach wie vor eine so genannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Die können Sie per Brief beauftragen (wir stellen dafür einen Musterbrief bereit), per E-Mail und oftmals auch über das Kundenportal oder eine Kunden-App Ihres Mobilfunkanbieters. Mit der Drittanbietersperre ist der Abrechnungsweg über die Handyrechnung zukünftig blockiert.

Bei vielen Mobilfunkanbietern kann man auch genauer eingrenzen, für welche Angebote die Sperre gelten soll. Wollen Sie also nicht gänzlich auf Dienste von Drittanbietern verzichten, sollten Sie sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter informieren, ob eine Teilsperrung eingerichtet werden kann. Oft können Kategorien wie „Abo“, „Erotik“, „Software“ und weitere getrennt voneinander gesperrt oder zugelassen werden.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/drittanbietersperre-schutz-vor-ungewollten-abos-soll-besser-werden-12613

PRESSEKONTAKT

Factum
Lars Kickers

Gleiwitzer Str. 5A 5a
55131 Mainz

Website: www.factum-ag.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6131 9713770

von factum
newspaper-dresden.de Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Archiv