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Grundsteuer: ZIA warnt vor möglicher Schattenrechnung

„Der Steuerpflichtige darf keine zusätzlichen Erklärungspflichten allein für Zwecke des Finanzausgleichs aufgebürdet bekommen“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Ein solche Folge wäre widersinnig und nicht im Sinne der politisch allseits avisierten Entbürokratisierung. Hier gilt es, eine rechtssichere Lösung zu finden, damit die Öffnungsklausel nicht zum Schildbürgerstreich verkommt.“

Am 16. Oktober 2019 ist die Reform der Grundsteuer erneut Gegenstand im Deutschen Bundestag. Dem Vernehmen nach scheint in der aktuellen Diskussion um die Länderöffnungsklausel jedoch noch nicht abschließend geklärt, ob das Optieren zu einer eigenen Landesregelung für die Zwecke des Finanzausgleichs eine Schattenrechnung auf der Basis der bundesrechtlichen Vorgaben erfordert. „Die Länderöffnungsklausel ist ein gutes Instrument für jene Länder, die auf ein einfaches und unbürokratisches Flächenmodell setzen wollen, statt auf den komplexen Ansatz des wertabhängigen Bundesmodells“, so Volckens. „Insbesondere Wirtschaftsimmobilien sind nur schwerlich einer einfachen Bewertung zu unterziehen. Die Öffnungsklausel, die das Flächenmodell ermöglicht, darf nicht durch bürokratischen Irrsinn der Doppelerhebung beim Finanzausgleich ausgehebelt werden – dies muss rechtssicher festgehalten werden.“

Der ZIA weist zudem darauf hin, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer grundgesetzlich neu geregelt werden muss. „Bei der Reform geht es um circa 14 Milliarden Euro für die Kommunen. Wir brauchen solide finanzierte und somit handlungsfähige Kommunen. Entsprechend benötigen wir sichere Rechtsgrundlagen für die künftige Erhebung der Grundsteuer“, so Volckens. „Dies gilt für die Regelungen der Öffnungsklausel genauso wie für eine klar geregelte Gesetzgebungskompetenz, damit die ganze Reform nicht auf verfassungsrechtlich wackligen Beinen steht.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung ZIA

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von factum
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